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Nächste Schlappe für den Fiskus

Dienstag, März 27th, 2007

Verstößt die Kürzung der Pendlerpauschale, die am 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist, gegen das Grundgesetz? Ein zweites Finanzgericht in Deutschland hat diese Frage mit einem klaren “Ja” beantwortet und deshalb das Bundesverfassungsgericht angerufen. Möglicherweise hat Finanzminister Peer Steinbrück demnächst ein Milliarden-Euro-Problem.

Zum Verständnis: Bis Ende des vergangenen Jahres konnten Berufstätige jeden Kilometer ihres Arbeitswegs (einfache Strecke) mit 30 Cent pro Kilometer als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Wer beispielsweise an 230 Tagen im Jahr 25 Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsplatz pendelte, hatte somit Werbungskosten von 1725 Euro, die je nach Steuersatz gut und gerne 500 bis 600 Euro Steuerrückzahlung brachten.

Das ist seit Jahresanfang vorbei. Kilometerkosten können nur noch von der Steuer abgesetzt werden, wenn die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz mindestens 21 Kilometer beträgt. Die ersten 20 Kilometer fallen dabei völlig unter den Tisch. Mehr als zwei Milliarden Euro Mehreinnahmen verspricht sich die Bundesregierung von der Streichung in diesem Jahr, in den folgenden Jahren soll dieser Betrag auf rund fünf Milliarden Euro steigen.

Vermutlich muss das Bundesfinanzministerium umplanen. Denn mit dem Finanzgericht des Saarlands in Saarbrücken hat heute bereits das zweite Finanzgericht die Kürzung als nicht verfassungsgemäß eingestuft (Aktenzeichen 2 K 2442/06). Die Kürzung verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz und gegen den im Grundgesetz verankerten Schutz von Ehe und Familie. Wenn beide Ehepartner berufstätig seien, hänge die Wahl des Wohnorts nicht allein von privaten Überlegungen ab. So ähnlich hatte vor kurzem auch das Niedersächsische Finanzgericht geurteilt (Aktenzeichen 8 K 549/06) und ebenfalls die Verfassungsrichter in Karlsruhe angerufen.

Nach diesem ersten Urteil hatte ein Sprecher des Bundesfinanzministerium noch süffisant erklärt, die Finanzrichter in Niedersachsen seien bekannt für solche Fehleinschätzungen und würden regelmäßig vom Bundesfinanzhof auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt.

Auf dem landet, so lässt das Urteil von heute eher vermuten, der Bundesfinanzminister.

4500 Euro Stundenlohn

Dienstag, März 27th, 2007

Einen solchen Mitarbeiter muss man sich leisten können. Kann die Deutsche Bank, und deshalb überwies sie ihrem Vorstandschef Josef Ackermann erneut das mit Abstand üppigste Salär, das die DAX-Unternehmen 2006 an ihre Top-Manager ausgezahlt haben. 13,2 Millionen Euro stehen bei dem Schweizer auf dem Gehaltszettel, heruntergerechnet sind das rund 4500 Euro in der Stunde. Da bekommt der alte Managerspruch “Time is money” seinen ganz eigenen Klang.

Auf Platz zwei der Rangliste steht ein alter Bekannter aus der Automobilindustrie: Wolfgang Reitzle, früher BMW und PAG, macht seinen Job bei Linde für wenig mehr als die Hälfte, wobei 7,37 Millionen Euro Jahresgehalt  noch nicht als neue Bescheidenheit durchgehen. Mit 7,15 Millionen Euro folgt  Daimler-Chrysler-Chef Dieter Zetsche. Angesichts der Riesenprobleme mit Chrysler in den USA darf man keinen geringen Teil seines Salärs als Schmerzensgeld verstehen.

Auch wenn die Chefs von BMW (Reithofer), Porsche (Wiedeking) und VW (Winterkorn) nicht in den Top-Platzierungen auftauchen: Es muss sich niemand sorgen, eine warme Mahlzeit am Tag ist gesichert.