Archive for April, 2007

Panne beim Gesetzgeber

Donnerstag, April 26th, 2007

Huch, da haben wir was vergessen…

Ist ja auch immer so viel zu erledigen beim Gesetzemachen. Man muss doch tatsächlich in den zwei, drei oder vier Jahren, die so bleiben bei der Umsetzung europäischer Verordnungen in deutsches Recht, auch noch daran denken, entsprechende Bußgeldverordnungen gleich anzupassen. Da kann den vielen Mitarbeitern in den beteiligten Ministerien, den gutbezahlten, aber natürlich hoffnungslos gestressten Bundestagsabgeordneten und natürlich auch den via Bundesrat eingebundenen Beamten und Politikern aus den Bundesländern schon mal was durchgehen.

Worum es geht? Um die Sicherheit auf deutschen Straßen. Seit 11. April gilt für Lastwagenfahrer eine neue Ruhe- und Lenkzeitverordnung. Was seit 11. April nicht mehr gilt, zumindest nach Meinung des Amtsgerichts Itzehoe: Der dazu passende Bußgeldkatalog. Der blieb im Abstimmungswirrwarr zwischen Bund und Ländern nämlich so, wie er bislang war - und ist damit hinfällig. Die Richter in Schleswig-Holstein vertreten damit durchaus keine Einzelmeinung. Lastwagenfahrer, die gegen die Lenkzeitbestimmungen verstoßen und dabei erwischt werden, erhalten zum Beispiel in Hamburg ein paar mahnende Worte, aber kein Bußgeld als Strafe mehr, berichtet das Hamburger Abendblatt: “Ämter im Hamburg bearbeiten die Bescheide nicht mehr.”

Ist ja halb so wild, liest der unbefangene Beobachter aus der Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums im Abendblatt heraus, spätestens im Juni gibt es ja den neuen Bußgeldkatalog. Der dürfte dann die Hürde Bundesrat passiert haben – die Ländervertretung sei es schließlich auch gewesen, die durch Änderungswünsche den Zeitplan torpediert habe.

Allerdings ist die Watsche aus der Justiz für den Gesetzgeber etwas heftiger, als man sich das in Berlin erhofft hatte. Zugegeben, das Urteil (urteil.pdf) des Amtsgerichts Itzehoe ist noch nicht rechtskräftig, aber eindeutig: Nach Ansichts des Gerichts fallen nämlich nicht nur neue Verstöße in die Gesetzeslücke, sondern auch alte. Das Amtsgericht sprach einen Fahrer frei, der im vergangenen Sommer erwischt worden war, weil er viel zu lange hinter dem Lenkrad gesessen hatte und deshalb ein Bußgeld von rund 1500 Euro zahlen sollte.

“Der Betroffene war aus rechtlichen Gründen freizusprechen. Das dem Betroffenen im Bußgeldbescheid vom 15.08.2006 vorgeworfene Verhalten kann seit dem 11.04.2007 nicht mehr als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.”

Wieviel Geld der Staatskasse dadurch entgeht, darüber gehen die Meinungen auseinander. Bis zu 500 Millionen Euro malen Pessimisten als größen anzunehmenden Ausfall an die Wand. Vermutlich wird der Betrag kleiner sein.

Der nette Herr von der großen Bank in Frankfurt würde es “Peanuts” nennen…

Ende einer Testfahrt

Montag, April 23rd, 2007

Es hätte ein so schöner Abend werden sollen: Ein paar Häppchen, ein netter Plausch unter Kollegen, ein Gläschen oder zwei oder drei oder vier vom guten Champagner (natürlich erst nach der Probefahrt!) und vor allem das: Mal so richtig Gas geben auf abgesperrter Strecke mit Audis neuem Supersportwagen R8.

So hatte sich das Audi-Zentrum Bamberg den späten Samstagabend gedacht bei der Präsentation des mehr als 100.000 Euro teuren, 420 PS starken und 301 km/h schnellen Autos. Acht Zylinder, 4,2 Liter Hubraum, von null auf 100 in 4,6 Sekunden. Dafür hatte man in einem Gewerbegebiet der fränkischen Stadt eine Strecke absperren und markieren lassen. Doch nach kurzer Zeit war Schluss mit lustig. Denn schon der vierte Testfahrer setzte das Gefährt mit der Testfahrt-Zulassung BA-04788 in die Botanik. Was in diesem Fall sehr wörtlich zu nehmen ist, denn irgendwie muss der Fahrer beim Tritt aufs Gaspedal ein wenig die Kontrolle übers Auto verloren haben. Die örtliche Tageszeitung, der Fränkische Tag, beschreibt das sehr plastisch:

“Nachdem er bereits in der ersten Runde ziemlich Gas gegeben hatte, wie Beobachter schildern, durchbrach er in Runde 2 bei einem Nachbarn, einem Großhandel für Gemüse, die Umzäunung, mähte ein Schild nieder und kam erst unter einem Lastwagen zum Stehen. Fahrer und Beifahrer, ein Journalist und ein Mitarbeiter der Motor-Nützel GmbH, blieben zum Glück unverletzt. Die Testfahrten wurden abgebrochen, der demolierte Bolide in die Garage bugsiert.”

Passiert ist, zum Glück, beiden Crashpiloten nichts. Das Auto erlitt erhebliche Blessuren an Kühlerhaube und Kühlergrill, auch die Außenspiegel mussten nach Aussage der Tageszeitung einzeln wieder eingesammelt werden. Für die Testfahrer in Spe, die noch nicht in den Genuss einer schnellen Runde gekommen waren, war der Abend zumindest sportwagentechnisch erledigt, sie mussten sich fortan mit Häppchen und Kaltgetränken zufrieden geben. Zu den glücklichen großen Jungs, die’s krachen lassen konnten, gehörte die örtliche Politprominenz. Der Bamberger Oberbürgermeister Andreas Starke wird im Fränkischen Tag so zitiert:

Nach einer Fahrt mit 230 Sachen zeigte sich Andreas Starke noch begeistert: „Als ich bei der zweiten Runde richtig voll Gas gegeben habe, spürte ich Adrenalin pur. Es war einfach unglaublich.“

Die Mechaniker bei Audi können jetzt schon mal üben, den Konkurrenten von Lamborghini, Porsche & Co. zu reparieren. Dass bei der Präsentation von noblen Sportwagen Späne fallen, kommt öfter einmal vor. Bei der Vorstellung der Mercedes SL-Vorgängergeneration testete ein Mitarbeiter des Fachblatts auto, motor und sport, ob der zu dieser Zeit innovative Überrollschutz tatsächlich auch so schnell reagierte wie versprochen (er reagierte).

Dass auch Vorstände teures Blech schrotten, demonstrierte der damalige BMW-Mann Bernd Pischetsrieder mit einem demolierten McLaren F1, den er 1995 irgendwo im Rosenheimer Land aus der Kurve warf.

Vermutlich schlicht einen Tick zu langsam unterwegs. Oder so.

Audi R8

Sicherheit für kleines Geld

Montag, April 16th, 2007

Die insgesamt erfreulichen Unfallbilanzen der beiden vergangenen Jahre haben einen tiefschwarzen Fleck: Die Zahl der tödlich verunglückten Fahrradfahrer ist deutlich gestiegen, mehr als 500 Menschen verlieren jedes Jahr ihr Leben auf dem umweltfreundlichsten Verkehrsmittel, darunter viele Kinder.

Oft könnten die schlimmen Folgen eines Sturzes oder Zusammenstoßes gemindert werden, würden mehr Fahrradfahrer zum Helm greifen. Deshalb sollten gerade Kinder früh dazu erzogen werden, immer mit Helm zu radeln. Am Geld für einen gescheiten Helm sollte es nicht scheitern, belegt ein aktueller Test des ADAC: Selbst der günstigste Helm im Testfeld, der für sieben Euro beim Lebensmitteldiscounter Lidl verkauft wird, schnitt mit der Gesamtnote gut sehr ordentlich ab und schützt vor schweren gesundheitlichen Folgen bei einem Sturz.

Als Testsieger gingen die beiden Helme Alpina Rocky und Uvex Uvision Junior aus dem Vergleich hervor, sie schnitten mit den Noten 1,7 und 1,8 deutlich besser ab als das Gros der insgesamt acht Testteilnehmer. Ihren klaren Vorsprung holten sich die beiden Spitzenreiter gleichermaßen durch sehr gute bis gute Noten bei der Sicherheit als auch bei der Handhabung. Die ist nämlich für einen optimalen Schutz mit entscheidend. Denn nur ein exakt passender Helm, dessen Halteriemen gut eingestellt sind, schützt den Kopf richtig. Bewertet bei diesem Punk wurden, so der Automobilclub, Gewicht, Einstellbarkeit, Tragekomfort, Belüftung samt Insektenschutz, die Verarbeitung und die Qualität der Gebrauchsanleitung.

Die beiden Spitzenhelme sind mit einem Preis von 45 Euro allerdings erheblich teurer als die meisten anderen Helme. Dass es auch deutlich günstiger geht, belegt der Lidl-Helm. Er schützt auch gut bei einem Sturz, jedoch ist die Handhabung nur eher durchschnittlich.

Eltern sollten prinzipiell ihren Kindern bei der Wahl des Fahrradhelms ein entscheidendes Wort zugestehen: Sie müssen nicht nur mit der Bedienung klarkommen, ihnen muss der Helm auch gefallen. Wenn der Helm nämlich “uncool” ist, bleibt er zu Hause liegen.

Und dort nützt kein Fahrradhelm etwas.

Helmtest

Freiparkschein

Dienstag, April 10th, 2007

Dort zu parken, wo alle anderen es nicht dürfen, das übt schon einen großen Reiz aus. Nur ein paar Meter ins Kino oder zum Szene-Italiener, das hat was. Darüber hinaus auch kostenlos, der verkehrsgünstige Parkplatz, wenn da nicht die Herren und Damen in der zumeist blauen Uniform wären.

Knöllchen, wie der Rheinländer die lästigen und inzwischen auch teuren Strafzettel nennt, lassen sich aber vermeiden. Nein, nicht durch regelkonformes Parken, sondern durch ein kleines Schild im Auto. Glauben zumindest die besonders dreisten Falschparker.

Indiskretion Ehrensache, Medienblog des Handelsblattes, schämt sich aktuell fremd für Kollegen, die das Presseschild nutzen, um verboten oder gar verboten schlecht zu parken. Möglicherweise handelt es sich dabei tatsächlich um Journalisten, die immer noch davon träumen, bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Kojak-Leuchte aufs Dach zu kleben und mit Blaulicht am Stau vorbeizubretzeln. Und mangels dieser Gelegenheit auf das Presseschild ausweichen und mal dort parken, wo es verboten ist. Vielleicht sind es aber auch nur Schlaumeier, die sich im Internet ein nachgemachtes oder echtes Schild für teuer Geld erkauft haben im Glauben an die Zauberwirkung.

Der Glauben an solche kleinen Helfer hinter der Windschutzscheibe ist weit verbreitet. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) musste schon vor Jahren feststellen, dass im Internet ein schwunghafter Handel mit Aufklebern betrieben wird. Besonders gefragt: Der Sticker mit dem GdP-Stern, der rund neun Zentimeter im Durchmesser hat und deshalb schon von weitem erkannt werden kann, wie die Internetdealer werben. Den kann man aktuell zum Beispiel bei eBay ersteigern, im Doppelpack zum Startpreis von 1,99 Euro, oder per Sofortauf für einen glatten Fünfeuro-Schein. Der Anbieter hat natürlich nur das Geld des Käufers im Sinn nur hehre Ziele:

“Man sagt…er kann wahre Wunder vollbringen…bekunden sie ihre Solidarität mit der Polizei…”

Solche Aufkleber werden auf der Homepage der Organisations- und Servicegesellschaft der Gewerkschaft (OSG) für deutlich kleineres Geld angeboten: 22 Cent das Stück, und wer mit dem kleinen Sticker von drei Zentimetern zufrieden ist, erhält gleich 16 Stück für einen Euro. Besser: erhielt. Denn der Verkauf ist via Web nicht mehr möglich. Polizisten, die sich einen solchen Sticker ins Auto kleben möchten, müssen sich bei ihrem örtlichen Verband melden und dort kaufen. Kontrollierte Abgabe nennt man das in anderem Zusammenhang.

Im Web bestellen lassen sich indes weiter interessante Gewerkschafts-Werbemittel: zum Beispiel das Kondom, angepriesen mit der originellen Headline “Mit Sicherheit durchstarten”.

Ganz aus dem Programm genommen hat die Gewerkschaft den Kennzeichenträger. Der Halter für das Nummernschild, erhältlich für 1,45 Euro, signalisierte der Politesse oder dem Streifenbeamten mit dem Spruch “…immer auf der sicheren Seite - www.gdp.de”, dass hier offensichtlich gerade ein Kollege für einen Strafzettel aufgeschrieben wird.

Wobei natürlich ein Schelm ist, wer auch nur ansatzweise etwas Schlechtes dabei denkt, wenn die Polizeigewerkschaft Werbematerialien anbietet, die ausdrücklich dafür gedacht sind, aufs Auto geklebt oder daran festgeschraubt zu werden. Selbstverständlich parken Polizisten nicht im Parkverbot. Und wenn doch, lassen sich die Kollegen im Dienst nicht davon abhalten, einen solchen Verstoß zu ahnden.

schild

Punktestand im Blick, Folge 2

Donnerstag, April 5th, 2007

Hinter dem Bußgeldsystem in Deutschland und dem Verkehrszentralregister in Flensburg, besser bekannt als Punktekonto, steckt eine gar nicht so dumme Idee: Autofahrer sollen nicht nach Gutdünken eines einzelnen Polizisten bestraft werden, sondern nach einem bundeseinheitlichen Regelwerk. Wer mit 22 km/h zu viel erwischt wird, der weiß, was ihn erwartet: 40 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

Autofahrer, denen solche Verkehrssünden nur gelegentlich passieren, deren Tat wird zwar in Flensburg registriert, aber bis auf die Strafe selbst bleibt sie folgenlos. Klare Ansage auch hier: Gleiches Recht für alle, kein kleinstaatlerischer Rechts-Flickerlteppich, sondern bundesrepublikanisch einheitliches Recht. Erst dann, wenn das Konto bestimmte Marken überschreitet, gibt es Konsequenzen. Erst Ermahnung, dann die Aufforderung, an einem Verkehrserziehungs-Seminar teilzunehmen. Bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis, wenn sich üppige 18 Punkte angesammelt haben.

So weit, so gut.

Das lassen wir gar nicht so weit kommen , haben sich jetzt einige Hardliner hat sich die Verkehrsbehörde in München im Fall eines bislang völlig punktefreien Autofahrer gedacht, der dann allerdings innerhalb eines Dreivierteljahrs dreimal kräftig aufs Gas drückte und in dieser Zeit acht Punkte einsammelte: Sie verlangt von ihm, dass er eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) ablegt und besteht - wenn er dies nicht tut, wird die Fahrerlaubnis eingezogen. Begründung: Die wiederholten Verkehrsverstöße ließen den Schluss zu, dass dem Autofahrer die nötige Einsicht in die Gefährlichkeit des zu schnellen Fahrens fehle.

Nun, könnte man sagen: Da ist ein Beamter ein wenig übers Ziel hinausgeschossen. Aber nein: Das Verwaltungsgericht München hat diese Entscheidung bestätigt, was beim ADAC größte Befürchtungen auslöst. Markus Schäpe, Jurist des Automobilclubs: „Wenn dieser Fall Schule macht, wird damit das Punktesystem im Ergebnis aufgehoben.“

Der Gesetzgeber selbst hat sogar Sicherungen in sein Punktesystem eingebaut, damit das schwerwiegende Mittel Führerscheinentzug den Autofahrer nicht unvorbereitet trifft: Vergisst die Verkehrsbehörde, einen Autofahrer mit acht Punkten schriftlich zu ermahnen oder ihn mit 14 Punkten zum Seminar zu beordern, dann greift bei 18 Punkten der Entzug nicht automatisch, sondern der Autofahrer wird besser gestellt und sein Punktekonto reduziert.

Das gleiche passiert auch, wenn ein Fahrer durch mehrere kurz hintereinander liegende Verstößte zum Beispiel von 11 auf 19 Punkte springen würde. Da die Behörde logischerweise noch nicht aufgefordert hatte, am Seminar teilzunehmen, wird der Punktestand auf 17 korrigiert. Der Sinn dieser Regelung ist der erzieherische Aspekt: Verkehrssünder sollen vor dem Verlust des Führerscheins zwei mal die Gelegenheit haben, ihr Verhalten zu überdenken.

Von diesem ausgeklügelten System kann man sich allerdings in der Tat verabschieden, wenn es künftig in der Entscheidungsgewalt des einzelnen Sachbearbeiters liegt, bei mehreren Verstößen gleich auf MPU und damit drohendem Entzug der Fahrerlaubnis zu entscheiden.

Rechenhelfer

Mittwoch, April 4th, 2007

Es ist alles andere als gute Luft, die aus dem Auspuff eines Autos kommt. Im Fokus als Klimakiller steht Kohlendioxid (korrekter Kohlenstoffdioxid oder CO2). Es entsteht bei der Verbrennung und bei der Abgasbehandlung im Katalysator. Hauptsächlich wird CO2 als Verursacher des Treibhauseffekts gesehen, allerdings hat das Gas auch direkte Auswirkungen auf Menschen, wenn die Konzentration in der Luft zu hoch wird.

Wer wissen will, wieviel CO2 sein Fahrzeug denn so in die Luft bläst, muss rechnen können. Denn die CO2-Emissionen lassen sich schlicht aus dem Verbrauch ermitteln: Ein Liter Benzin hat einen CO2-Gehalt von 2370 Gramm, ein Liter Diesel 2650 Gramm. Wer mit seinem Benziner also zehn Liter auf 100 Kilometer verbraucht, hat knapp 24 Kilogramm CO2 an die Umwelt abgegeben. Üblich ist jedoch die Angabe in CO2 pro Kilometer, angegeben in g/km - im genannten Beispiel sind das 237 g/km.

Weil sich das mit krummeren Verbräuchen schwerer rechnet, hier ein kleines Tool zum Umrechnen, der CO2-Rechner. Um es einsetzen zu können, muss man Excel installiert haben. Einfach den Normverbrauch eintragen, schon hat man den CO2-Ausstoß bis auf eine Kommastelle.

Umgekehrt arbeitet der Rechner auch: CO2-Emissionen eingeben, dann ermittelt das Programm den Durchschnittsverbrauch.

Frankfurter Schule

Dienstag, April 3rd, 2007

Unter den Richtern und Richterinnen an den diversen Amts- und Landgerichten in der hessischen Finanzmetropole scheint sich so etwas wie eine Neue Frankfurter Schule der Justiz zu entwickeln: Welche Entscheidung verursacht größere Schmerzen wegen des damit verbundenen Dauerkopfschüttelns?

Absurd, wenn in einem Scheidungsverfahren der Koran bemüht wird, statt sich auf näherliegende Gesetze und Normen zu stützen - sagen wir mal: zum Beispiel das Grundgesetz worauf auch Richter vereidigt werden. Ebenfalls Absurdistan-verdächtig ein Urteil des Landgerichts Frankfurt, das sich Erich Kästners “Das Leben ist immer auch lebensgefährlich” zu Herzen genommen hat und deshalb einem Motorradfahrer, der Opfer eines Unfalls wurde, den geforderten Schadensersatz und Schmerzensgeld verweigert (Aktenzeichen: 2-20 O 8806/06).

Was war passiert? Ein Motorradfahrer war bei seinem Ausflug in den Taunus mit einem Radfahrer zusammengestoßen, der aus einem Waldweg die Straße gequert hatte, ohne auf den Verkehr zu achten. Normalerweise ist die Rechtslage klar: Verkehrsteilnehmer auf Feld- und Waldwegen müssen die Vorfahrt von Fahrzeugen auf höherrangigen Straßen beachten. Klare Vorfahrtsverletzung, würde der Nichtjurist sagen (und vermutlich auch die meisten Verkehrsrechtler).

Nicht aber die 20. Kammer des Landgerichts Frankfurt. Die wies die Klage des Motorradfahrers ab, der insgesamt 10.000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld bei seinem Unfallgegner einklagen wollte. In einem Ausflugs- und Wandergebiet müssten Verkehrsteilnehmer immer mit plötzlich auftretenden Fußgängern oder Radfahrern rechnen. Außerdem sei die Betriebsgefahr bei Motorrädern ungleich höher als bei Autos.

Was das genau heißen soll und wie die Richter argumentieren, dokumentiert das Weblog Motorradrecht, das von der Kanzlei Hoenig Berlin betrieben wird.

Das Risiko, auf dem Motorrad getötet zu werden, sei beispielsweise sieben Mal höher als bei anderen Verkehrsteilnehmern. Diese Betriebsgefahr lasse sich bei Motorradfahrern daher «grundsätzlich als Verschulden gegen sich selbst begreifen». Unfallfolgen würden schon deshalb ganz bewusst in Kauf genommen und dürften daher «ganz überwiegend nicht auf den Unfallgegner abgewälzt werden», heißt es in der Entscheidung.

Sollte diese Auffassung rechtskräftig werden und möglicherweise auch noch Nachahmer an anderen Gerichten finden, können Motorradfahrer ihre Maschinen bald einmotten. Porsche-Fahrer sollten aber vorgewarnt sein, und warum erwarten die Angehörigen von Opfern eines Flugzeugabsturzes eigentlich finanzielle Entschädigung? Wer in ein Flugzeug steigt, weiß doch, wie gefährlich das ist. Da beginnt doch schon das Verschulden gegen sich selbst, wie das die Frankfurter Richter nennen.